Wohnen

Zwischen Wald, Fluss und Dorf:

In der Nähe der Saane findet sich unsere 1910 erbaute Landhausstil-Villa mit sechs Einzelzimmer, umgeben von einem sonnenverwöhnten Garten, der zum Verweilen einlädt.  Abseits vom städtischen Lärm, aber dennoch gut mit Bahn und Bus erreichbar, bietet die WG Natur pur, Ruhe und Gelegenheit zu zahlreichen Freizeitbeschäftigungen in unmittelbarer Nähe.

Unsere Gäste leben im dreigeschossigen Haus. Im Erdgeschoss befinden sich drei Zimmer und das Büro unseres Teams. Im ersten Stock sind eine grosse Küche, Aufenthalts- und Esszimmer mit Balkon und weitere drei Zimmer. Der Estrich, zurzeit nur Abstellraum für Überflüssiges, bietet Raum mit Potential.

Die Zimmer sind möbliert, dürfen aber gerne individuell eingerichtet werden. Neben Kabelanschluss und freiem Wifi-Zugang gehört ein abschliessbarer Kühlschrank zu jedem Zimmer. Das Zimmer ist individueller Rückzugsraum und abschliessbar.

 

Das Zusammenleben in einer WG erfordert klare Regeln . Insbesondere gilt ein absolutes Handel- und Konsumverbot von illegalen Substanzen aller Art im Zimmer, im Haus und dem gesamten Gelände. Ein Zuwiderhandeln führt zum sofortigen Ausschluss. Alkoholische Getränke dürfen ausschliesslich im eigenen Zimmer konsumiert werden. Neben einer minimalen Wohnfähigkeit wird die Bereitschaft auf ein Zusammenleben mit anderen Personen mit allen Vor- und Nachteilen sowie eine Zusammenarbeit mit dem WG-Team vorausgesetzt.

Normalerweise orientiert sich die Aufenthaltsdauer an den individuellen Zielsetzungen. Die Mietverhältnisse werden befristet abgeschlossen und bei Bedarf verlängert. Beide Parteien können das Mietverhältnis jederzeit, mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer gekündigt werden (OR Art. 266e).

In erster Linie Strafgefangenen im Beziehungs- oder im Sachurlaub, oder Haftentlassenen ohne Unterkunft vorbehalten, sind auf wenige Tage befristete Kurzaufenthalte. Personen mit einer Zuweisung einer Institution des Amtes für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV) werden sofort und ohne Wartefrist aufgenommen, sofern das zu diesem Zwecke fest reservierte Zimmer nicht bereits belegt ist. Kurzaufenthalte beinhalten keine beraterische Unterstützungsleitungen.

Das Angebot richtet sich deshalb in erster Linie an Frauen und Männer, die uns von einer schweizerischen Justizvollzugsinstitution gemeldet und/oder zugewiesen werden. Insbesondere werden auch risikobehaftete Personen gemäss Art. 59, 60, 61, 63 und 64 StGB aufgenommen, welche sich in Vollzugslockerung befinden oder bedingt aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassen worden sind. Für Personen aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug halten wir ein Zimmer für Not- und Übergangsplatzierungen sowie Urlaube reserviert.

Weiter richtet sich unser Angebot an Menschen mit psychischen und/oder Suchtproblemen welche Willens und in der Lage dazu sind, sich im Rahmen eines begleiteten Wohnens weiterzuentwickeln.

Auskunft über die damit verbundenen Aufnahmebedingungen erhalten interessierte Personen oder Sozialdienste telefonisch oder per Mail.

Die Anmeldung kann durch die interessierte Person selber oder durch eine Drittperson erfolgen. Vor einer Einladung zum Erstgespräch wird soweit nötig abgeklärt, ob die interessierte Person aufgenommen werden kann und wer für die Kosten des Angebots aufkommt. Falls es sich um eine Selbstzahlerin / einen Selbstzahler handelt, nimmt die für die Abklärung zuständige Mitarbeiterin Kontakt mit der interessierten Person auf um das weitere Vorgehen zu klären.

Die Preise für den Aufenthalt in der WG variieren in Abhängigkeit des Angebots (Normalaufenthalt, Kurzaufenthalt) und der involvierten Behörden (Justiz, Sozialdienst). Die aktuellen Preise können der Kostenzusammenstellung entnommen werden.